Die Steuermesszahl unterscheidet sich je nach Bundesland und Nutzungsart. Unser Vergleich zeigt alle Werte auf einen Blick.
Die Steuermesszahl ist der zweite wichtige Faktor bei der Berechnung Ihrer Grundsteuer. Anders als der Hebesatz wird sie nicht von Ihrer Gemeinde festgelegt, sondern ist bundesweit oder landesweit einheitlich geregelt. In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir, was die Steuermesszahl ist, welche Unterschiede es zwischen den Bundesländern gibt und wie sie Ihre Grundsteuer beeinflusst.
Was ist die Steuermesszahl?
Die Steuermesszahl ist ein Promille-Wert, der bei der Berechnung der Grundsteuer verwendet wird. Sie bildet die Brücke zwischen dem Grundsteuerwert (ermittelt vom Finanzamt) und dem Steuermessbetrag.
Die Grundsteuer-Formel:
Schritt 1: Grundsteuerwert (vom Finanzamt ermittelt)
Schritt 2: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Steuermessbetrag
Schritt 3: Steuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer
Beispiel: Wenn Ihr Grundsteuerwert 200.000 € beträgt und die Steuermesszahl 0,31 Promille (= 0,00031), dann ist Ihr Steuermessbetrag: 200.000 € × 0,00031 = 62 €
Steuermesszahlen nach Bundesmodell
Die meisten Bundesländer verwenden das Bundesmodell. Hier gelten folgende einheitliche Steuermesszahlen:
Bundesmodell - Steuermesszahlen ab 2025:
- Wohngrundstücke (Ein-/Zweifamilienhäuser, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen): 0,31 Promille (0,00031)
- Geschäftsgrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke: 0,34 Promille (0,00034)
- Unbebaute Grundstücke: 0,34 Promille (0,00034)
Bundesländer mit Bundesmodell:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz (mit Modifikationen, siehe unten)
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen (mit Modifikationen, siehe unten)
Bundesländer mit eigenen Steuermesszahlen
Sieben Bundesländer haben vom Bundesmodell abweichende Regelungen getroffen. Hier die Details:
Sachsen: Höhere Steuermesszahlen
Sachsen wendet zwar das Bundesmodell an, hat aber eigene Steuermesszahlen festgelegt:
- Wohngrundstücke: 0,36 Promille (statt 0,31)
- Geschäftsgrundstücke: 0,72 Promille (statt 0,34)
- Unbebaute Grundstücke: 0,36 Promille
Das bedeutet: In Sachsen fällt die Grundsteuer höher aus als in anderen Bundesmodell-Ländern.
Rheinland-Pfalz: Abgesenkte Steuermesszahl für Wohnen
Rheinland-Pfalz hat die Steuermesszahl für Wohnimmobilien deutlich gesenkt:
- Wohngrundstücke: 0,70 Promille der ersten 15.000 € des Grundsteuerwerts (ermäßigter Anteil), darüber 0,31 Promille
- Nicht-Wohnen (Gewerbe): 0,87 Promille
Diese Differenzierung soll Wohnraum entlasten und Gewerbe stärker belasten.
Thüringen: Geplante Senkung für Wohnen
Thüringen plant, die Steuermesszahl für Wohnimmobilien zu senken:
- Wohngrundstücke: Von 0,31 auf 0,23 Promille (geplant)
- Andere Grundstücke: 0,34 Promille
Diese Änderung würde zu einer spürbaren Entlastung für Wohnungseigentümer führen.
Saarland: Modifizierte Steuermesszahl
Das Saarland wendet grundsätzlich das Bundesmodell an, hat aber ebenfalls die Steuermesszahlen angepasst:
- Wohngrundstücke: Eigene Berechnungsmethode mit abgesenkter Messzahl
- Details: Siehe saarländisches Grundsteuergesetz
Ländermodelle ohne klassische Steuermesszahl
Fünf Bundesländer verwenden eigene Bewertungsmodelle und haben daher andere Berechnungsgrundlagen:
Baden-Württemberg: Bodenwertmodell
Baden-Württemberg nutzt das einfache Bodenwertmodell. Hier wird eine Steuermesszahl von 1,0 Promille (0,001) auf den Bodenwert angewendet.
Formel: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × 0,001 = Steuermessbetrag
Da hier nur der Bodenwert zählt (nicht das Gebäude), ist die Steuermesszahl deutlich höher als im Bundesmodell.
Bayern: Flächenmodell
Bayern verwendet ein Flächenmodell ohne klassische Steuermesszahl im herkömmlichen Sinn. Stattdessen wird mit Äquivalenzzahlen und Faktoren gerechnet:
Formel: Grundstücksfläche × Äquivalenzzahl × 0,04 € + Gebäudefläche × Äquivalenzzahl × Betrag je m²
Die "Steuermesszahl" ist hier quasi in die Faktoren eingerechnet.
Hamburg: Wohnlagemodell
Hamburg nutzt ein modifiziertes Flächenmodell mit Lagefaktoren. Auch hier gibt es keine klassische Steuermesszahl im Sinne des Bundesmodells.
Hessen: Flächenfaktormodell
Hessen kombiniert Flächen mit Faktoren und hat eigene Berechnungsgrundlagen ohne Steuermesszahl nach Bundesmodell.
Niedersachsen: Flächenmodell
Niedersachsen verwendet ein Flächenmodell ähnlich Bayern, aber mit eigenen Faktoren und Berechnungsgrundlagen.
Wichtig für Eigentümer in Ländermodell-Bundesländern:
In Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gibt es keine klassische "Steuermesszahl" wie im Bundesmodell. Die Berechnung erfolgt nach völlig anderen Prinzipien. Ihr Steuermessbetrag wird direkt aus Flächen und Faktoren berechnet.
Steuermesszahl-Tabelle: Alle Bundesländer im Überblick
Übersicht Steuermesszahlen 2025:
| Bundesland | Wohnen | Gewerbe/Sonstige |
| Berlin | 0,31 ‰ | 0,34 ‰ |
| Brandenburg | 0,31 ‰ | 0,34 ‰ |
| Bremen | 0,31 ‰ | 0,34 ‰ |
| Mecklenburg-Vorpommern | 0,31 ‰ | 0,34 ‰ |
| Nordrhein-Westfalen | 0,31 ‰ | 0,34 ‰ |
| Rheinland-Pfalz | 0,70 ‰ (ermäßigt) / 0,31 ‰ | 0,87 ‰ |
| Sachsen | 0,36 ‰ | 0,72 ‰ |
| Sachsen-Anhalt | 0,31 ‰ | 0,34 ‰ |
| Schleswig-Holstein | 0,31 ‰ | 0,34 ‰ |
| Thüringen | 0,23 ‰ (geplant) | 0,34 ‰ |
| Baden-Württemberg | 1,0 ‰ (Bodenwertmodell) | |
| Bayern | Flächenmodell ohne Steuermesszahl | |
| Hamburg | Wohnlagemodell ohne Steuermesszahl | |
| Hessen | Flächenfaktormodell ohne Steuermesszahl | |
| Niedersachsen | Flächenmodell ohne Steuermesszahl | |
Wie die Steuermesszahl Ihre Grundsteuer beeinflusst
Die Steuermesszahl hat einen direkten Einfluss auf die Höhe Ihrer Grundsteuer. Ein Beispiel verdeutlicht das:
Beispielrechnung: Einfluss der Steuermesszahl
Ausgangsdaten:
- Grundsteuerwert: 300.000 €
- Hebesatz: 500%
Bei Steuermesszahl 0,31 ‰ (Bundesmodell Wohnen):
- Steuermessbetrag: 300.000 € × 0,00031 = 93 €
- Grundsteuer: 93 € × 5 = 465 € pro Jahr
Bei Steuermesszahl 0,36 ‰ (Sachsen Wohnen):
- Steuermessbetrag: 300.000 € × 0,00036 = 108 €
- Grundsteuer: 108 € × 5 = 540 € pro Jahr
Unterschied: 75 € mehr pro Jahr in Sachsen!
Sonderregelungen und Ermäßigungen
Abschlag für kleine Grundstücke (in einigen Ländern)
Manche Bundesländer gewähren Ermäßigungen bei der Steuermesszahl für kleine Grundstücke oder niedrige Grundsteuerwerte:
- Rheinland-Pfalz: Ermäßigte Steuermesszahl für die ersten 15.000 € des Grundsteuerwerts
- Thüringen: Generell niedrigere Messzahl für Wohnen geplant
Unterscheidung Wohnen/Nicht-Wohnen
Einige Bundesländer differenzieren bereits jetzt zwischen Wohnen und Nicht-Wohnen bei der Steuermesszahl:
- Rheinland-Pfalz: 0,70/0,31 ‰ für Wohnen, 0,87 ‰ für Gewerbe
- Sachsen: 0,36 ‰ für Wohnen, 0,72 ‰ für Gewerbe
Diese Differenzierung könnte bundesweit ab 2027 eingeführt werden (Pläne des Bundesfinanzministeriums).
Künftige Änderungen: Pläne des Bundes
Das Bundesfinanzministerium plant weitere Anpassungen der Steuermesszahlen:
Geplante Reform ab 2027:
- Niedrigere Steuermesszahl für Wohnen (möglicherweise 0,23 ‰ statt 0,31 ‰)
- Höhere Steuermesszahl für Gewerbe (möglicherweise 0,50 ‰ oder mehr statt 0,34 ‰)
- Kommunen dürfen eigene Hebesätze für Wohnen und Gewerbe festlegen
Ziel: Entlastung von Wohnimmobilien, stärkere Belastung von Gewerbeimmobilien
Häufige Fragen zur Steuermesszahl
Kann ich die Steuermesszahl beeinflussen?
Nein, als Eigentümer haben Sie keinen Einfluss auf die Steuermesszahl. Sie ist gesetzlich festgelegt – entweder bundeseinheitlich oder durch Ihr Bundesland.
Warum haben verschiedene Bundesländer unterschiedliche Steuermesszahlen?
Der Gesetzgeber hat den Ländern eine Öffnungsklausel eingeräumt. Jedes Bundesland durfte entscheiden, ob es das Bundesmodell übernimmt oder ein eigenes Modell entwickelt. Die Steuermesszahl ist Teil dieser Entscheidung.
Gilt die Steuermesszahl auch für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke?
Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) gelten teilweise andere Steuermesszahlen. Diese sind oft niedriger als für Wohngrundstücke.
Wie finde ich heraus, welche Steuermesszahl für mich gilt?
Die Steuermesszahl steht auf Ihrem Grundsteuermessbescheid, den Sie vom Finanzamt erhalten haben. Alternativ können Sie unsere Tabelle oben nutzen oder auf der Website Ihres Bundeslandes nachsehen.
Steuermesszahl vs. Hebesatz: Was ist wichtiger?
Beide Faktoren sind wichtig, aber sie wirken unterschiedlich:
Unterschiede:
Steuermesszahl:
- Gesetzlich festgelegt (Bund oder Land)
- Sie können sie nicht beeinflussen
- Ändert sich nur bei Gesetzesänderungen
- Liegt meist zwischen 0,23 ‰ und 1,0 ‰
Hebesatz:
- Von der Gemeinde festgelegt
- Kann jährlich geändert werden
- Sie können politisch Einfluss nehmen (Kommunalwahl)
- Liegt meist zwischen 200% und 1.050%
Fazit: Der Hebesatz hat meist einen größeren Einfluss auf die Höhe Ihrer Grundsteuer, da die Spannbreite viel größer ist.
Mehr zum Hebesatz: Hebesätze 2025 im Überblick
Fazit: Die Steuermesszahl als fester Faktor
Die Steuermesszahl ist ein wichtiger, aber weitgehend fester Bestandteil der Grundsteuerberechnung. Sie variiert je nach Bundesland und Nutzungsart (Wohnen/Gewerbe), liegt aber in den meisten Fällen zwischen 0,31 ‰ und 0,36 ‰.
Für Sie als Eigentümer bedeutet das:
- Die Steuermesszahl ist vorgegeben – Sie können sie nicht ändern
- Prüfen Sie, welche Messzahl in Ihrem Bundesland gilt
- Achten Sie bei der Grundsteuerberechnung auf die korrekte Anwendung
- Künftige Änderungen (ab 2027) könnten Wohnen entlasten
- Der Hebesatz Ihrer Gemeinde hat meist einen größeren Einfluss auf Ihre Grundsteuer
Weiterführende Artikel:
Stand: Februar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Steuermesszahlen können sich durch Gesetzesänderungen verändern. Prüfen Sie die aktuellen Werte auf Ihrem Grundsteuermessbescheid oder auf der Website Ihres Bundeslandes.
Gut zu wissen
Diese Information dient der allgemeinen Orientierung. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.