Grundsteuer zahlen: Fristen, Lastschrift und Ratenzahlung

Die Grundsteuer wird vierteljährlich fällig. Wir erklären alle Zahlungsfristen, wie SEPA-Lastschrift funktioniert und ob monatliche Ratenzahlung möglich ist.

Die Grundsteuer müssen Sie jährlich zahlen – aber wie, wann und in welcher Form? In diesem Ratgeber erklären wir alles zu Zahlungsfristen, Lastschriftverfahren, Ratenzahlung und Jahresvorauszahlung. So behalten Sie den Überblick und vermeiden Säumniszuschläge.

Grundsteuer Zahlungsfristen

Wann ist die Grundsteuer fällig?

Die Grundsteuer wird vierteljährlich gezahlt. Die Fälligkeitstermine sind gesetzlich festgelegt:

Fälligkeitstermine der Grundsteuer:

  • 15. Februar – 1. Quartal
  • 15. Mai – 2. Quartal
  • 15. August – 3. Quartal
  • 15. November – 4. Quartal

Wichtig: Die Zahlung muss spätestens am 15. des Monats auf dem Konto der Gemeinde eingegangen sein. Planen Sie also rechtzeitig!

Wie hoch ist die vierteljährliche Rate?

Die Jahresgrundsteuer (steht in Ihrem Grundsteuerbescheid) wird durch 4 geteilt.

Beispiel:

Jahresgrundsteuer: 600 €
Vierteljährliche Rate: 600 € ÷ 4 = 150 €

Sie zahlen also:

  • 15. Februar: 150 €
  • 15. Mai: 150 €
  • 15. August: 150 €
  • 15. November: 150 €
Grundsteuer per Lastschrift zahlen

Zahlungsarten im Überblick

1. Überweisung

Sie können die Grundsteuer per Überweisung zahlen. Nutzen Sie dafür:

  • Die Bankverbindung Ihrer Gemeinde (steht auf dem Bescheid)
  • Das Kassenzeichen als Verwendungszweck (wichtig!)
  • Rechtzeitige Überweisung (mind. 2-3 Tage vorher)

2. Dauerauftrag

Sie richten bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag ein:

  • Betrag: Vierteljährliche Rate
  • Rhythmus: Vierteljährlich am 10.-13. des Monats
  • Empfänger: Ihre Gemeinde
  • Verwendungszweck: Kassenzeichen

Vorteil: Sie vergessen keine Zahlung
Nachteil: Sie müssen den Dauerauftrag anpassen, wenn sich die Grundsteuer ändert

3. Lastschriftverfahren (empfohlen!)

Die bequemste Variante: Sie erteilen Ihrer Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Gemeinde bucht dann automatisch zum Fälligkeitstermin ab.

Vorteile Lastschrift:

  • Sie vergessen keine Zahlung
  • Automatische Anpassung bei Änderungen
  • Kein Aufwand für Sie
  • Manche Gemeinden gewähren einen kleinen Rabatt

Das Lastschriftmandat erhalten Sie von Ihrer Gemeinde oder können es oft online herunterladen.

4. Barzahlung

In manchen Gemeinden können Sie die Grundsteuer auch bar zahlen (bei der Gemeindekasse). Das ist aber umständlich und wird seltener.

Jahresvorauszahlung: Zahlen Sie im Voraus und sparen Sie!

Viele Gemeinden bieten an, die gesamte Jahresgrundsteuer im Voraus zu zahlen – mit einem kleinen Rabatt!

So funktioniert es:

  • Sie zahlen die gesamte Jahresgrundsteuer bis zum 1. Juli des Jahres
  • Die Gemeinde gewährt einen Rabatt (meist 2-3%)
  • Sie haben den Rest des Jahres Ruhe

Beispielrechnung Jahresvorauszahlung:

Jahresgrundsteuer: 800 €
Rabatt bei Vorauszahlung: 2%
Sie zahlen nur: 800 € - 16 € = 784 €

Ersparnis: 16 € pro Jahr

Wichtig: Nicht alle Gemeinden bieten diesen Rabatt. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zahle?

Wenn Sie die Grundsteuer verspätet zahlen, entstehen Säumniszuschläge:

Säumniszuschläge:

  • 1% der Quartalszahlung für jeden angefangenen Monat Verzug
  • Zusätzlich: Mahngebühren (meist 5-10 €)
  • Bei dauerhaftem Nichtzahlen: Zwangsvollstreckung möglich

Beispiel Säumniszuschlag:

Fällig: 150 € am 15. Februar
Sie zahlen erst am 20. März (über 1 Monat zu spät)

Säumniszuschlag: 150 € × 1% = 1,50 €
Mahngebühr: 5 €
Gesamt: 156,50 € statt 150 €

Daher: Zahlen Sie immer pünktlich! Am besten per Lastschrift.

Ratenzahlung: Ist das möglich?

Die gesetzlich vorgesehene "Ratenzahlung" ist die vierteljährliche Zahlung. Eine monatliche Zahlung oder andere Raten sind nicht vorgesehen.

Härtefälle

In besonderen Härtefällen (finanzielle Notlage) können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Antrag auf Stundung stellen. Die Gemeinde kann dann:

  • Die Zahlung aufschieben
  • Einen individuellen Zahlungsplan vereinbaren
  • In Extremfällen sogar erlassen (sehr selten)

Sprechen Sie mit der Kämmerei Ihrer Gemeinde, wenn Sie in finanziellen Schwierigkeiten sind.

Online-Zahlung: Gibt es das?

Viele moderne Gemeinden bieten Online-Zahlungen an:

  • PayPal, Giropay, Kreditkarte: In manchen Städten möglich
  • Online-Banking: Überweisung mit vorausgefüllten Daten
  • Bürgerportale: Einige Städte haben digitale Bürgerportale mit Zahlungsfunktion

Prüfen Sie auf der Website Ihrer Gemeinde, welche Optionen verfügbar sind.

Was muss ich bei Eigentümerwechsel beachten?

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen:

Beim Kauf

  • Die Grundsteuer geht ab 1. Januar des Folgejahres auf Sie über
  • Im Übergangsjahr: Meist anteilige Regelung im Kaufvertrag
  • Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde für Lastschrift an

Beim Verkauf

  • Sie zahlen die Grundsteuer bis zum Jahresende
  • Anteilige Erstattung regeln Sie privat mit dem Käufer
  • Kündigen Sie das Lastschriftmandat

Grundsteuer bei Vermietung: Wer zahlt?

Als Vermieter zahlen Sie die Grundsteuer zunächst selbst an die Gemeinde. Sie können sie dann als Betriebskosten auf Ihre Mieter umlegen.

Mehr dazu: Grundsteuer für Vermieter: Umlage auf Mieter

Häufige Fragen zu Zahlung und Fristen

Was ist, wenn der 15. auf einen Sonntag fällt?

Dann ist der nächste Werktag der Fälligkeitstag. Die Gemeinde ist da kulant.

Kann ich alle vier Raten auf einmal zahlen?

Ja, das ist möglich (Jahresvorauszahlung). Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde einen Rabatt gewährt.

Muss ich die Grundsteuer selbst berechnen?

Nein. Die Gemeinde teilt Ihnen in Ihrem Grundsteuerbescheid mit, wie viel Sie zahlen müssen. Sie müssen nur überweisen.

Wo finde ich mein Kassenzeichen?

Das Kassenzeichen steht auf Ihrem Grundsteuerbescheid. Es ist wichtig als Verwendungszweck bei Überweisungen.

Was ist, wenn ich meinen Bescheid verloren habe?

Fordern Sie bei Ihrer Gemeinde eine Zweitschrift an. Oder schauen Sie in Ihr Online-Bürgerportal (falls vorhanden).

Tipps für stressfreie Grundsteuerzahlung

Unsere Empfehlungen:

  1. Lastschrift einrichten: Bequemste Lösung, kein Aufwand
  2. Jahresvorauszahlung prüfen: Gibt es Rabatt?
  3. Kalender-Erinnerung: Wenn Sie per Überweisung zahlen, Erinnerungen setzen (10. Februar, 10. Mai etc.)
  4. Kontostand prüfen: Bei Lastschrift: Konto rechtzeitig decken
  5. Bescheid aufbewahren: Sie brauchen Kassenzeichen und Betrag

Fazit: Grundsteuer rechtzeitig und bequem zahlen

Die Grundsteuer zahlen Sie vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Die bequemste Variante ist das Lastschriftverfahren. Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde Rabatt für Jahresvorauszahlung bietet!

  • Vierteljährliche Zahlung: 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.
  • Lastschrift: Bequem und sicher
  • Jahresvorauszahlung: Oft mit Rabatt
  • Säumniszuschläge: 1% pro Monat Verzug

Stand: Februar 2026. Zahlungsmodalitäten können je nach Gemeinde variieren. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde über lokale Besonderheiten.