Ratgeber

Grundsteuer Zweifamilienhaus: Berechnung und Besonderheiten

Zweifamilienhäuser haben bei der Grundsteuer einige Besonderheiten. Wir erklären die Berechnung und was bei Eigennutzung oder Vermietung gilt.

Für ZFH-Eigentümer

  • Zweifamilienhäuser werden ähnlich wie MFH besteuert
  • Je nach Bundesland unterschiedliche Berechnung
  • Bei Eigennutzung + Vermietung: Steuerliche Besonderheiten

Zweifamilienhaus in der Grundsteuer

Ein Zweifamilienhaus (ZFH) wird grundsteuerlich ähnlich behandelt wie ein Mehrfamilienhaus, jedoch mit einigen Besonderheiten je nach Bundesland und Nutzung.

Zweifamilienhaus Grundsteuer

Berechnung nach Bundesmodell

In den meisten Bundesländern gilt das Bundesmodell. Hier wird berücksichtigt:

  • Gesamtwohnfläche (beide Wohnungen zusammen)
  • Grundstücksgröße
  • Baujahr
  • Bodenrichtwert

Berechnung in Bayern (Flächenmodell)

In Bayern spielt die Anzahl der Wohnungen keine Rolle:

  • Grundstücksfläche × 0,04 € = Äquivalenzbetrag Boden
  • Gesamtwohnfläche × 0,50 € × 70% = Äquivalenzbetrag Gebäude

Eigennutzung + Vermietung

Viele Zweifamilienhaus-Besitzer bewohnen eine Wohnung selbst und vermieten die andere. Steuerlich wichtig:

💰 Steuerliche Aufteilung

  • Vermietete Wohnung: Grundsteuer-Anteil als Werbungskosten absetzbar
  • Selbstgenutzte Wohnung: NICHT absetzbar
  • Aufteilung: Nach Wohnflächenverhältnis

Beispiel:

  • Grundsteuer gesamt: 720 € pro Jahr
  • Wohnung 1 (vermietet): 90 m²
  • Wohnung 2 (selbstgenutzt): 80 m²
  • Absetzbar: 720 € × (90/170) = 381 €

Umlage auf Mieter

Die Grundsteuer für die vermietete Wohnung können Sie über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

Ihre Grundsteuer berechnen

Nutzen Sie unseren Rechner – geben Sie die Gesamtwohnfläche ein!

Gut zu wissen

Diese Information dient der allgemeinen Orientierung. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.