Ratgeber

Grundsteuer für Vermieter: Umlage auf Mieter

Als Vermieter können Sie die Grundsteuer über die Nebenkosten auf Ihre Mieter umlegen. Wir erklären, wie das funktioniert und was Sie beachten müssen.

Für Vermieter

  • Die Grundsteuer ist umlagefähige Nebenkosten
  • Sie können sie vollständig auf Mieter umlegen
  • Umlage über Nebenkostenabrechnung (nicht Kaltmiete!)
  • Bei Erhöhung: Vorauszahlungen anpassen

Grundsteuer ist umlagefähig

Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Netenkosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Als Vermieter können Sie die komplette Grundsteuer auf Ihre Mieter umlegen.

Vermieter legt Grundsteuer auf Mieter um

Umlage über die Nebenkostenabrechnung

Die Grundsteuer wird in der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilt.

Üblicher Verteilerschlüssel: Wohnfläche

📊 Berechnungsbeispiel

Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen:

  • Grundsteuer gesamt: 3.600 € pro Jahr
  • Gesamtwohnfläche: 600 m²
  • Ihre Wohnung: 80 m²
  • Ihr Anteil: (80 m² / 600 m²) × 3.600 € = 480 € pro Jahr
  • Pro Monat: 480 € / 12 = 40 € Nebenkosten

Alternative Verteilerschlüssel

Im Mietvertrag kann auch vereinbart sein:

  • Nach Personenzahl
  • Nach Wohneinheiten (jede Wohnung gleich)
  • Nach Verbrauch (unüblich bei Grundsteuer)

Am häufigsten: Nach Wohnfläche

Was ändert sich durch die Reform?

Gestiegene Grundsteuer = höhere Nebenkosten

Wenn Ihre Grundsteuer durch die Reform gestiegen ist, steigen auch die Nebenkosten Ihrer Mieter entsprechend.

Wichtig für Vermieter

Eine gestiegene Grundsteuer rechtfertigt KEINE Mieterhöhung nach § 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete). Die Erhöhung wird ausschließlich über die Nebenkostenabrechnung weitergegeben.

Vorauszahlungen anpassen

Wenn Ihre Grundsteuer deutlich gestiegen ist:

  • Passen Sie die Nebenkostenvorauszahlungen an
  • Informieren Sie Mieter schriftlich über die Anpassung
  • Begründung: Gestiegene Grundsteuer (Bescheid beilegen)
  • Anpassung der Vorauszahlung ist rechtlich zulässig

Ihre Pflichten als Vermieter

1. Korrekte Abrechnung

Die Nebenkostenabrechnung muss:

  • Jährlich erfolgen (Abrechnungszeitraum meist Kalenderjahr)
  • Grundsteuer separat ausweisen
  • Berechnungsschlüssel dokumentieren
  • Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum

2. Bescheid aufbewahren

Bewahren Sie Ihren Grundsteuerbescheid auf. Mieter haben das Recht, Einsicht in die Belege zu nehmen.

3. Bei Fehlern im Bescheid: Einspruch

Wenn Ihr Grundsteuerbescheid Fehler enthält, legen Sie Einspruch ein – auch im Interesse Ihrer Mieter! Eine korrigierte (niedrigere) Grundsteuer senkt deren Nebenkosten.

Steuerliche Behandlung für Vermieter

Grundsteuer als Werbungskosten

Als Vermieter können Sie die Grundsteuer steuerlich absetzen:

  • Grundsteuer = Werbungskosten bei Vermietung
  • Voll absetzbar in Ihrer Einkommenssteuererklärung
  • Auch wenn Sie sie auf Mieter umlegen!

💡 Steuer-Tipp

Die Grundsteuer mindern Sie steuerlich als Werbungskosten, legen sie aber über die Nebenkosten um. Das bedeutet: Die Belastung tragen Ihre Mieter, Sie setzen sie aber trotzdem steuerlich ab!

Rechtliche Grenzen der Umlage

Was ist umlagefähig?

Umlagefähig ist die laufende Grundsteuer. Nicht umlagefähig sind:

  • Säumniszuschläge (wenn Sie zu spät zahlen)
  • Kosten für Einspruchsverfahren
  • Rechtsberatungskosten

Mieter können Abrechnung prüfen

Mieter haben folgende Rechte:

  • Einsicht in Grundsteuerbescheid verlangen
  • Abrechnung auf Fehler prüfen (lassen)
  • Widerspruch bei fehlerhafter Abrechnung (12 Monate Frist)

Praxis-Tipps für Vermieter

  1. Frühzeitig informieren: Teilen Sie Mietern Änderungen bei Vorauszahlung rechtzeitig mit
  2. Transparent bleiben: Erklären Sie die Reform und ihre Auswirkungen
  3. Bescheid prüfen: Auch im Interesse Ihrer Mieter Fehler suchen
  4. Dokumentieren: Bewahren Sie alle Belege auf
  5. Software nutzen: Nebenkostenabrechnungs-Software rechnet automatisch

Gut zu wissen

Diese Information dient der allgemeinen Orientierung. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.