Gößnitz

TH
Thüringen PLZ 04639 3.399 Einwohner
Grundsteuer A 661 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 692 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +157 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Thüringen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 16077012

Grundsteuer für Gößnitz berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 692 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 692 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Gößnitz.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Gößnitz

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 460 %
2023 (vor der Reform) 360 % 460 % 0 %
2024 (vor der Reform) 395 % 535 % +75 %
2025 661 % 692 % +157 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Thüringen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bad Klosterlausnitz 3.411 402 % 2025
Schwarzatal 3.376 405 % 2025
Kranichfeld 3.360 512 % 2025
Lucka 3.470 540 % 2025
Auma-Weidatal 3.327 402 % 2024
Tanna 3.307 420 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Gößnitz

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Gößnitz?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Gößnitz bei 692 %, für die Grundsteuer A bei 661 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Gößnitz?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Thüringen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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