Wohltorf

SH
Schleswig-Holstein PLZ 21521 2.605 Einwohner
Grundsteuer A 380 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 459 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +9 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01053133

Grundsteuer für Wohltorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 459 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 459 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wohltorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Wohltorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 450 %
2023 (vor der Reform) 400 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 450 % 0 %
2025 380 % 459 % +9 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Hattstedt 2.608 560 % 2025
Osdorf 2.615 487 % 2025
Lentföhrden 2.576 350 % 2025
Friedrichstadt 2.572 501 % 2025
Fahrdorf 2.674 520 % 2025
Lägerdorf 2.674 493 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Wohltorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wohltorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wohltorf bei 459 %, für die Grundsteuer A bei 380 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wohltorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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