Friedrichstadt

SH
Schleswig-Holstein Nordfriesland PLZ 25840 2.527 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 551 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +50 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01054033

Grundsteuer für Friedrichstadt berechnen
Auf einen Blick

So steht Friedrichstadt im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 551 % liegt Friedrichstadt auf Platz 119 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 89 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Friedrichstadt liegt 130 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Nordfriesland

Von den 133 Gemeinden im Kreis Nordfriesland hat Friedrichstadt den 21.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 428 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 435 % auf 551 % gestiegen (+116 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 501 %).

Rechenbeispiel für Friedrichstadt

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Friedrichstadt 551 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 130 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 330,60 € im Jahr bzw. 82,65 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 551 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 551 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Friedrichstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Friedrichstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 435 % –
2023 (vor der Reform) 380 % 435 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 435 % 0 %
2025 377 % 501 % +66 %
2026 400 % 551 % +50 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Nordfriesland

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Nordfriesland

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
14 Bramstedtlund 225 561 % 2026
15 Hattstedt 2.646 560 % 2026
16 Rantrum 1.971 560 % 2026
17 Oldersbek 773 557 % 2026
18 Tinningstedt 229 557 % 2026
19 Wobbenbüll 478 557 % 2026
20 Stedesand 870 553 % 2026
21 Friedrichstadt 2.527 551 % 2026
22 Drelsdorf 1.280 550 % 2026
23 Hallig Hooge 93 550 % 2026
24 Achtrup 1.532 549 % 2026
25 Joldelund 820 545 % 2026
26 Goldelund 427 544 % 2026
27 Kotzenbüll 175 544 % 2026
28 Schwabstedt 1.339 544 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (133 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Friedrichstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Friedrichstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Friedrichstadt bei 551 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Friedrichstadt hoch?

Mit 551 % liegt Friedrichstadt auf Platz 119 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 89 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Friedrichstadt den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 435 % auf 551 % gestiegen (+116 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 501 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Friedrichstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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