Lockstedt

SH
Schleswig-Holstein PLZ 25551 153 Einwohner
Grundsteuer A 305 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 320 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +70 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01061064

Grundsteuer für Lockstedt berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 320 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lockstedt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lockstedt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 150 % 150 %
2023 (vor der Reform) 250 % 250 % +100 %
2024 (vor der Reform) 250 % 250 % 0 %
2025 305 % 320 % +70 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Elskop 153 400 % 2025
Holt 152 171 % 2025
Silzen 154 480 % 2025
Buchhorst 152 470 % 2025
Bekmünde 151 590 % 2025
Wesselburenerkoog 156 220 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Lockstedt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lockstedt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lockstedt bei 320 %, für die Grundsteuer A bei 305 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lockstedt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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