Tensfeld

SH
Schleswig-Holstein PLZ 23824 743 Einwohner
Grundsteuer A 250 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 410 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +20 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01060087

Grundsteuer für Tensfeld berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 410 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 410 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Tensfeld.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Tensfeld

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 370 % 390 %
2023 (vor der Reform) 370 % 390 % 0 %
2024 (vor der Reform) 370 % 390 % 0 %
2025 250 % 410 % +20 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Meyn 742 600 % 2025
Eggstedt 740 357 % 2025
Wrohm 748 400 % 2025
Reher 738 483 % 2025
Ellingstedt 748 550 % 2025
Humptrup 748 506 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Tensfeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Tensfeld?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Tensfeld bei 410 %, für die Grundsteuer A bei 250 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Tensfeld?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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