Reher

SH
Schleswig-Holstein PLZ 25593 738 Einwohner
Grundsteuer A 332 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 483 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +148 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01061091

Grundsteuer für Reher berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 483 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 483 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Reher.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Reher

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 335 % 335 %
2023 (vor der Reform) 335 % 335 % 0 %
2024 (vor der Reform) 335 % 335 % 0 %
2025 332 % 483 % +148 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Sommerland 738 416 % 2025
Eggstedt 740 357 % 2025
Barlt 734 248 % 2025
Meyn 742 600 % 2025
Mustin 734 320 % 2024
Dörphof 734 340 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Reher

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Reher?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Reher bei 483 %, für die Grundsteuer A bei 332 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Reher?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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