Stolpe

SH
Schleswig-Holstein PLZ 24601 1.258 Einwohner
Grundsteuer A 390 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 475 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +105 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01057080

Grundsteuer für Stolpe berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 475 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 475 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Stolpe.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Stolpe

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 370 %
2023 (vor der Reform) 360 % 370 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 370 % 0 %
2025 390 % 475 % +105 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Müssen 1.258 425 % 2024
Todendorf 1.255 420 % 2025
Bösdorf 1.261 472 % 2025
Lasbek 1.262 412 % 2025
Pölitz 1.263 435 % 2025
Nübel 1.269 486 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Stolpe

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stolpe?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Stolpe bei 475 %, für die Grundsteuer A bei 390 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Stolpe?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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