Sophienhamm

SH
Schleswig-Holstein Rendsburg-Eckernförde PLZ 24806 305 Einwohner
Grundsteuer A 310 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 357 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058154

Grundsteuer für Sophienhamm berechnen
Auf einen Blick

So steht Sophienhamm im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 357 % liegt Sophienhamm auf Platz 804 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Sophienhamm liegt 64 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Von den 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat Sophienhamm den 103.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 397 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 310 % auf 357 % gestiegen (+47 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 310 %).

Rechenbeispiel für Sophienhamm

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Sophienhamm 357 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 64 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 214,20 € im Jahr bzw. 53,55 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 357 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 357 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Sophienhamm.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Sophienhamm

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 310 % –
2023 (vor der Reform) 310 % 310 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 310 % 0 %
2025 310 % 357 % +47 %
2026 310 % 357 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
97 Königshügel 165 363 % 2026
98 Tackesdorf 74 362 % 2026
99 Bissee 160 360 % 2026
100 Oldenhütten 164 360 % 2026
101 Timmaspe 1.126 360 % 2026
102 Ehndorf 600 359 % 2026
103 Breiholz 1.312 357 % 2026
104 Sophienhamm 305 357 % 2026
105 Beringstedt 716 356 % 2026
106 Brekendorf 1.015 354 % 2026
107 Windeby 981 353 % 2026
108 Bargstall 165 350 % 2026
109 Bokel 595 350 % 2026
110 Bovenau 1.097 350 % 2026
111 Friedrichsgraben 47 350 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (165 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Sophienhamm

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Sophienhamm?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Sophienhamm bei 357 %, für die Grundsteuer A bei 310 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Sophienhamm hoch?

Mit 357 % liegt Sophienhamm auf Platz 804 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Sophienhamm den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 310 % auf 357 % gestiegen (+47 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 310 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Sophienhamm?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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