Grundsteuer-Hebesatz Schuby
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Schuby in Schleswig-Holstein.
Schuby
SHBerechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01059077
Was bedeutet der Hebesatz von 505 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 505 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schuby.
Hebesatz-Entwicklung in Schuby
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 350 % | 350 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 350 % | 350 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 370 % | 370 % | +20 % |
| 2025 | 280 % | 505 % | +135 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Rieseby | 2.761 | 441 % | 2025 |
| Jübek | 2.761 | 570 % | 2025 |
| Steinburg | 2.756 | 414 % | 2025 |
| Nordhastedt | 2.779 | 570 % | 2025 |
| Hohn | 2.742 | 350 % | 2025 |
| Tellingstedt | 2.731 | 480 % | 2025 |
Grundsteuer in Schuby
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schuby?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schuby bei 505 %, für die Grundsteuer A bei 280 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schuby?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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