Grundsteuer-Hebesatz Schönhorst
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Schönhorst in Schleswig-Holstein.
Schönhorst
SHBerechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058145
Was bedeutet der Hebesatz von 537 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 537 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schönhorst.
Hebesatz-Entwicklung in Schönhorst
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 303 % | 367 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 303 % | 368 % | +1 % |
| 2024 (vor der Reform) | 304 % | 370 % | +2 % |
| 2025 | 390 % | 537 % | +167 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Altenhof | 330 | 273 % | 2025 |
| Ockholm | 330 | 448 % | 2025 |
| Alt Bennebek | 330 | 460 % | 2025 |
| Stoltenberg | 330 | 476 % | 2025 |
| Tappendorf | 332 | 346 % | 2025 |
| Wapelfeld | 329 | 348 % | 2025 |
Grundsteuer in Schönhorst
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schönhorst?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schönhorst bei 537 %, für die Grundsteuer A bei 390 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schönhorst?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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