Schönhorst

SH
Schleswig-Holstein PLZ 24220 331 Einwohner
Grundsteuer A 390 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 537 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +167 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058145

Grundsteuer für Schönhorst berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 537 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 537 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schönhorst.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schönhorst

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 303 % 367 %
2023 (vor der Reform) 303 % 368 % +1 %
2024 (vor der Reform) 304 % 370 % +2 %
2025 390 % 537 % +167 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Altenhof 330 273 % 2025
Ockholm 330 448 % 2025
Alt Bennebek 330 460 % 2025
Stoltenberg 330 476 % 2025
Tappendorf 332 346 % 2025
Wapelfeld 329 348 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Schönhorst

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schönhorst?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schönhorst bei 537 %, für die Grundsteuer A bei 390 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schönhorst?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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