Altenhof

SH
Schleswig-Holstein Rendsburg-Eckernförde PLZ 24340 296 Einwohner
Grundsteuer A 280 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 300 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +27 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058004

Grundsteuer für Altenhof berechnen
Auf einen Blick

So steht Altenhof im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 300 % liegt Altenhof auf Platz 980 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Altenhof liegt 121 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Von den 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat Altenhof den 152.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 397 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 270 % auf 300 % gestiegen (+30 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 273 %).

Rechenbeispiel für Altenhof

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Altenhof 300 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 121 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 180,00 € im Jahr bzw. 45,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 300 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 300 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Altenhof.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Altenhof

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 270 % 270 % –
2023 (vor der Reform) 270 % 270 % 0 %
2024 (vor der Reform) 270 % 270 % 0 %
2025 252 % 273 % +3 %
2026 280 % 300 % +27 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
145 Schülp b. Nortorf 787 320 % 2026
146 Winnemark 583 320 % 2026
147 Alt Duvenstedt 1.900 317 % 2026
148 Beldorf 277 314 % 2026
149 Dätgen 553 310 % 2026
150 Groß Buchwald 411 310 % 2026
151 Nienborstel 604 306 % 2026
152 Altenhof 296 300 % 2026
153 Brinjahe 111 300 % 2026
154 Rickert 1.009 300 % 2026
155 Warder 699 300 % 2026
156 Oldenbüttel 255 298 % 2026
157 Grauel 267 296 % 2026
158 Bornholt 178 295 % 2026
159 Arpsdorf 340 290 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (165 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Altenhof

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Altenhof?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Altenhof bei 300 %, für die Grundsteuer A bei 280 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Altenhof hoch?

Mit 300 % liegt Altenhof auf Platz 980 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Altenhof den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 270 % auf 300 % gestiegen (+30 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 273 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Altenhof?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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