Rabenkirchen-Faulück

SH
Schleswig-Holstein Schleswig-Flensburg PLZ 24407 640 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 500 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +130 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01059068

Grundsteuer für Rabenkirchen-Faulück berechnen
Auf einen Blick

So steht Rabenkirchen-Faulück im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 500 % liegt Rabenkirchen-Faulück auf Platz 234 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 73 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Rabenkirchen-Faulück liegt 79 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Schleswig-Flensburg

Von den 123 Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg hat Rabenkirchen-Faulück den 54.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 475 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 500 % gestiegen (+130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 370 %).

Rechenbeispiel für Rabenkirchen-Faulück

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Rabenkirchen-Faulück 500 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 79 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 300,00 € im Jahr bzw. 75,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 500 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 500 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rabenkirchen-Faulück.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rabenkirchen-Faulück

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 370 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 370 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 370 % 0 %
2025 320 % 370 % 0 %
2026 400 % 500 % +130 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Schleswig-Flensburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
53 Schuby 2.777 505 % 2026
54 Havetoft 979 500 % 2026
55 Janneby 406 500 % 2026
56 Jerrishoe 1.028 500 % 2026
57 Jörl 884 500 % 2026
58 Lürschau 1.094 500 % 2026
59 Oersberg 262 500 % 2026
60 Rabenkirchen-Faulück 640 500 % 2026
61 Sollerup 456 500 % 2026
62 Süderhackstedt 359 500 % 2026
63 Taarstedt 928 500 % 2026
64 Twedt 475 500 % 2026
65 Wanderup 2.711 500 % 2026
66 Busdorf 1.984 497 % 2026
67 Dörpstedt 589 497 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (123 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Rabenkirchen-Faulück

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rabenkirchen-Faulück?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rabenkirchen-Faulück bei 500 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Rabenkirchen-Faulück hoch?

Mit 500 % liegt Rabenkirchen-Faulück auf Platz 234 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 73 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Rabenkirchen-Faulück den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 500 % gestiegen (+130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 370 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rabenkirchen-Faulück?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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