Rabenkirchen-Faulück

SH
Schleswig-Holstein PLZ 24407 643 Einwohner
Grundsteuer A 320 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 370 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01059068

Grundsteuer für Rabenkirchen-Faulück berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 370 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 370 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rabenkirchen-Faulück.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rabenkirchen-Faulück

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 370 %
2023 (vor der Reform) 320 % 370 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 370 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Groß Niendorf 645 345 % 2025
Klein Gladebrügge 646 310 % 2024
Wisch 646 210 % 2025
Dingen 647 375 % 2025
Mönkhagen 649 403 % 2025
Osterstedt 653 374 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Rabenkirchen-Faulück

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rabenkirchen-Faulück?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rabenkirchen-Faulück bei 370 %, für die Grundsteuer A bei 320 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rabenkirchen-Faulück?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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