Grundsteuer-Hebesatz Rabenkirchen-Faulück
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Rabenkirchen-Faulück in Schleswig-Holstein.
Rabenkirchen-Faulück
SHBerechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01059068
Was bedeutet der Hebesatz von 370 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 370 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rabenkirchen-Faulück.
Hebesatz-Entwicklung in Rabenkirchen-Faulück
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 320 % | 370 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 320 % | 370 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 320 % | 370 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Groß Niendorf | 645 | 345 % | 2025 |
| Klein Gladebrügge | 646 | 310 % | 2024 |
| Wisch | 646 | 210 % | 2025 |
| Dingen | 647 | 375 % | 2025 |
| Mönkhagen | 649 | 403 % | 2025 |
| Osterstedt | 653 | 374 % | 2025 |
Grundsteuer in Rabenkirchen-Faulück
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rabenkirchen-Faulück?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rabenkirchen-Faulück bei 370 %, für die Grundsteuer A bei 320 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rabenkirchen-Faulück?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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