Niendorf/Stecknitz

SH
Schleswig-Holstein Herzogtum Lauenburg PLZ 23881 665 Einwohner
Grundsteuer A 340 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +47 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01053095

Grundsteuer für Niendorf/Stecknitz berechnen
Auf einen Blick

So steht Niendorf/Stecknitz im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 380 % liegt Niendorf/Stecknitz auf Platz 704 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 35 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Niendorf/Stecknitz liegt 41 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Herzogtum Lauenburg

Von den 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg hat Niendorf/Stecknitz den 54.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 375 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 380 % gestiegen (+80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 333 %).

Rechenbeispiel für Niendorf/Stecknitz

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Niendorf/Stecknitz 380 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 41 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 228,00 € im Jahr bzw. 57,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Niendorf/Stecknitz.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Niendorf/Stecknitz

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 300 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 300 % 0 %
2025 309 % 333 % +33 %
2026 340 % 380 % +47 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Herzogtum Lauenburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
47 Sandesneben 1.863 398 % 2026
48 Hornbek 197 396 % 2026
49 Sterley 931 396 % 2026
50 Schretstaken 495 395 % 2026
51 Bröthen 327 391 % 2026
52 Behlendorf 397 390 % 2026
53 Kuddewörde 1.703 389 % 2026
54 Niendorf/Stecknitz 665 380 % 2026
55 Sirksfelde 339 380 % 2026
56 Brunstorf 780 377 % 2026
57 Ziethen 1.197 375 % 2026
58 Krummesse 1.645 371 % 2026
59 Groß Disnack 87 370 % 2026
60 Woltersdorf 347 370 % 2026
61 Schnakenbek 894 368 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (132 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Niendorf/Stecknitz

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Niendorf/Stecknitz?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Niendorf/Stecknitz bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 340 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Niendorf/Stecknitz hoch?

Mit 380 % liegt Niendorf/Stecknitz auf Platz 704 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 35 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Niendorf/Stecknitz den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 380 % gestiegen (+80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 333 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Niendorf/Stecknitz?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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