Langenhorn

SH
Schleswig-Holstein PLZ 25842 3.345 Einwohner
Grundsteuer A 256 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 474 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +104 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01054075

Grundsteuer für Langenhorn berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 474 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 474 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Langenhorn.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Langenhorn

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 302 % 367 %
2023 (vor der Reform) 303 % 368 % +1 %
2024 (vor der Reform) 304 % 370 % +2 %
2025 256 % 474 % +104 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Wesselburen 3.360 574 % 2025
Jevenstedt 3.328 370 % 2025
Sülfeld 3.328 360 % 2025
Holm 3.314 445 % 2025
Großenwiehe 3.311 549 % 2025
Bosau 3.388 400 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Langenhorn

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Langenhorn?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Langenhorn bei 474 %, für die Grundsteuer A bei 256 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Langenhorn?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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