Hodorf

SH
Schleswig-Holstein PLZ 25569 194 Einwohner
Grundsteuer A 270 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 420 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +120 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01061039

Grundsteuer für Hodorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 420 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 420 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hodorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hodorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 300 %
2023 (vor der Reform) 300 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 300 % 0 %
2025 270 % 420 % +120 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Vollstedt 194 370 % 2024
Sören 194 544 % 2025
Bendfeld 195 464 % 2025
Ahneby 198 378 % 2025
Brickeln 190 405 % 2025
Agethorst 190 546 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Hodorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hodorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hodorf bei 420 %, für die Grundsteuer A bei 270 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hodorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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