Breitenberg

SH
Schleswig-Holstein PLZ 25597 322 Einwohner
Grundsteuer A 354 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 659 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +234 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01061016

Grundsteuer für Breitenberg berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 659 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 659 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Breitenberg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Breitenberg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 425 %
2023 (vor der Reform) 380 % 425 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 425 % 0 %
2025 354 % 659 % +234 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Steenfeld 323 324 % 2025
Köthel 320 392 % 2025
Bröthen 320 391 % 2025
Scheggerott 325 500 % 2025
Sönnebüll 317 446 % 2025
Wolmersdorf 327 454 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Breitenberg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Breitenberg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Breitenberg bei 659 %, für die Grundsteuer A bei 354 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Breitenberg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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