Boren

SH
Schleswig-Holstein PLZ 24392 1.159 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 370 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +40 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01059187

Grundsteuer für Boren berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 370 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 370 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Boren.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Boren

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 330 %
2023 (vor der Reform) 300 % 330 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 330 % 0 %
2025 370 % +40 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Nusse 1.158 370 % 2025
Ziethen 1.163 375 % 2025
Rethwisch 1.166 344 % 2025
Heringsdorf 1.147 323 % 2025
Rohlstorf 1.171 330 % 2024
Neukirchen 1.146 519 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Boren

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Boren?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Boren bei 370 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Boren?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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