Rosenthal-Bielatal

SN
Sachsen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge PLZ 01824 1.513 Einwohner
Grundsteuer A 355 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 510 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14628340

Grundsteuer für Rosenthal-Bielatal berechnen
Auf einen Blick

So steht Rosenthal-Bielatal im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 510 % liegt Rosenthal-Bielatal auf Platz 5 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 99 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Sachsen liegt bei 405 %, Rosenthal-Bielatal liegt 105 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Von den 36 Gemeinden im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat Rosenthal-Bielatal den 2.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 412 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Rosenthal-Bielatal unverändert geblieben.

Rechenbeispiel für Rosenthal-Bielatal

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Rosenthal-Bielatal 510 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 405 €, also 105 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 306,00 € im Jahr bzw. 76,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 510 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 510 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rosenthal-Bielatal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rosenthal-Bielatal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 355 % 510 % –
2023 (vor der Reform) 355 % 510 % 0 %
2024 (vor der Reform) 355 % 510 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Müglitztal 1.882 560 % 2025
2 Rosenthal-Bielatal 1.513 510 % 2024
3 Dorfhain 1.039 490 % 2024
4 Altenberg 7.402 485 % 2025
5 Gohrisch 1.732 470 % 2025
6 Bad Schandau 3.259 460 % 2024
7 Rathmannsdorf 869 460 % 2024
8 Reinhardtsdorf-Schöna 1.252 460 % 2024
9 Struppen 2.368 455 % 2024
10 Sebnitz 9.356 451 % 2025
11 Bad Gottleuba-Berggießhübel 5.315 435 % 2025
12 Kreischa 4.587 423 % 2024
13 Neustadt in Sachsen 11.740 420 % 2024
14 Rathen, Kurort 333 420 % 2024
15 Dippoldiswalde 13.880 410 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (36 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Rosenthal-Bielatal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rosenthal-Bielatal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rosenthal-Bielatal bei 510 %, für die Grundsteuer A bei 355 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Rosenthal-Bielatal hoch?

Mit 510 % liegt Rosenthal-Bielatal auf Platz 5 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 99 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Rosenthal-Bielatal den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Rosenthal-Bielatal unverändert geblieben. Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rosenthal-Bielatal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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