Rosenbach

SN
Sachsen PLZ 02708 1.516 Einwohner
Grundsteuer A 325 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 325 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -75 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14626470

Grundsteuer für Rosenbach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 325 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 325 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rosenbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rosenbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 290 % 400 %
2023 (vor der Reform) 290 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 290 % 400 % 0 %
2025 325 % 325 % -75 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Rosenthal-Bielatal 1.522 510 % 2024
Hainewalde 1.509 360 % 2025
Stadt Wehlen 1.541 405 % 2025
Werda 1.487 490 % 2024
Horka 1.557 460 % 2025
Gablenz 1.562 400 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Rosenbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rosenbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rosenbach bei 325 %, für die Grundsteuer A bei 325 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rosenbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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