Grundsteuer-Hebesatz Gablenz
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Gablenz in Sachsen.
Gablenz
SNBerechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)
Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰ | Nichtwohnen: 0,72 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14626100
Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Gablenz.
Hebesatz-Entwicklung in Gablenz
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 300 % | 400 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 300 % | 400 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 300 % | 400 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Wülknitz | 1.566 | 325 % | 2025 |
| Horka | 1.557 | 460 % | 2025 |
| Bad Brambach | 1.581 | 420 % | 2024 |
| Stadt Wehlen | 1.541 | 405 % | 2025 |
| Rosenthal-Bielatal | 1.522 | 510 % | 2024 |
| Lichtenberg | 1.607 | 335 % | 2025 |
Grundsteuer in Gablenz
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Gablenz?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Gablenz bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Gablenz?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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