Oelsnitz/Erzgeb.

SN
Sachsen Erzgebirgskreis PLZ 09376 10.782 Einwohner
Grundsteuer A 249 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 350 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -63 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14521450

Grundsteuer für Oelsnitz/Erzgeb. berechnen
Auf einen Blick

So steht Oelsnitz/Erzgeb. im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 350 % liegt Oelsnitz/Erzgeb. auf Platz 356 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 12 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Sachsen liegt bei 405 %, Oelsnitz/Erzgeb. liegt 55 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Erzgebirgskreis

Von den 59 Gemeinden im Kreis Erzgebirgskreis hat Oelsnitz/Erzgeb. den 57.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 421 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 413 % auf 350 % gesunken (-63 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 413 %).

Rechenbeispiel für Oelsnitz/Erzgeb.

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Oelsnitz/Erzgeb. 350 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 405 €, also 55 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 210,00 € im Jahr bzw. 52,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 350 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 350 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Oelsnitz/Erzgeb..

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Oelsnitz/Erzgeb.

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 308 % 413 % –
2023 (vor der Reform) 308 % 413 % 0 %
2024 (vor der Reform) 308 % 413 % 0 %
2025 249 % 350 % -63 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Erzgebirgskreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Erzgebirgskreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
45 Breitenbrunn/Erzgeb. 4.684 390 % 2025
46 Großolbersdorf 2.707 388 % 2025
47 Lößnitz 7.445 385 % 2025
48 Neukirchen/Erzgeb. 6.846 385 % 2025
49 Gornau/Erzgeb. 3.659 384 % 2025
50 Wolkenstein 3.750 381 % 2025
51 Grünhainichen 2.993 380 % 2025
52 Zwönitz 11.244 380 % 2024
53 Lauter-Bernsbach 8.107 375 % 2025
54 Raschau-Markersbach 4.688 370 % 2025
55 Zschorlau 4.965 370 % 2025
56 Großrückerswalde 3.121 360 % 2025
57 Oelsnitz/Erzgeb. 10.782 350 % 2025
58 Schönheide 3.964 350 % 2025
59 Heidersdorf 732 340 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (59 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Oelsnitz/Erzgeb.

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oelsnitz/Erzgeb.?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Oelsnitz/Erzgeb. bei 350 %, für die Grundsteuer A bei 249 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Oelsnitz/Erzgeb. hoch?

Mit 350 % liegt Oelsnitz/Erzgeb. auf Platz 356 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 12 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Oelsnitz/Erzgeb. den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 413 % auf 350 % gesunken (-63 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 413 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oelsnitz/Erzgeb.?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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