Großolbersdorf

SN
Sachsen PLZ 09432 2.739 Einwohner
Grundsteuer A 227 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 388 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -40 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14521240

Grundsteuer für Großolbersdorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 388 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 388 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Großolbersdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Großolbersdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 315 % 428 %
2023 (vor der Reform) 315 % 428 % 0 %
2024 (vor der Reform) 315 % 428 % 0 %
2025 227 % 388 % -40 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Großpostwitz/O.L. 2.737 430 % 2024
Frauenstein 2.699 325 % 2025
Käbschütztal 2.783 480 % 2024
Zschepplin 2.792 370 % 2025
Schönwölkau 2.683 370 % 2025
Elstra 2.681 400 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Großolbersdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Großolbersdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Großolbersdorf bei 388 %, für die Grundsteuer A bei 227 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Großolbersdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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