Markersdorf

SN
Sachsen PLZ 02829 3.727 Einwohner
Grundsteuer A 360 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -80 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14626300

Grundsteuer für Markersdorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Markersdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Markersdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 440 %
2023 (vor der Reform) 340 % 440 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 460 % +20 %
2025 380 % -80 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Gersdorf 3.717 340 % 2025
Trebsen/Mulde 3.761 350 % 2025
Neukirchen/Pleiße 3.762 400 % 2025
Gornau/Erzgeb. 3.689 384 % 2025
Thiendorf 3.689 387 % 2025
Wolkenstein 3.768 381 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Markersdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Markersdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Markersdorf bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 360 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Markersdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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