Markersdorf

SN
Sachsen Görlitz PLZ 02829 3.667 Einwohner
Grundsteuer A 360 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -80 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14626300

Grundsteuer für Markersdorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Markersdorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 380 % liegt Markersdorf auf Platz 301 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 24 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Sachsen liegt bei 405 %, Markersdorf liegt 25 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Görlitz

Von den 53 Gemeinden im Kreis Görlitz hat Markersdorf den 40.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 418 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 440 % auf 380 % gesunken (-60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 460 %).

Rechenbeispiel für Markersdorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Markersdorf 380 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 405 €, also 25 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 228,00 € im Jahr bzw. 57,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Markersdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Markersdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 440 % –
2023 (vor der Reform) 340 % 440 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 460 % +20 %
2025 – 380 % -80 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Görlitz

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Görlitz

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
33 Jonsdorf, Kurort 1.408 400 % 2025
34 Bertsdorf-Hörnitz 1.978 390 % 2025
35 Herrnhut 5.654 390 % 2025
36 Kodersdorf 2.237 390 % 2024
37 Kottmar 6.855 390 % 2025
38 Mittelherwigsdorf 3.462 390 % 2025
39 Quitzdorf am See 1.209 386 % 2025
40 Markersdorf 3.667 380 % 2025
41 Bernstadt a. d. Eigen 3.083 375 % 2024
42 Hohendubrau 1.829 370 % 2025
43 Hainewalde 1.501 360 % 2025
44 Schönau-Berzdorf a. d. Eigen 1.397 360 % 2025
45 Vierkirchen 1.592 360 % 2025
46 Waldhufen 2.308 360 % 2025
47 Königshain 1.152 340 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (53 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Markersdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Markersdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Markersdorf bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 360 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Markersdorf hoch?

Mit 380 % liegt Markersdorf auf Platz 301 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 24 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Markersdorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 440 % auf 380 % gesunken (-60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 460 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Markersdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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