Neukirchen/Pleiße

SN
Sachsen Zwickau PLZ 08459 3.751 Einwohner
Grundsteuer A 335 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -35 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14524210

Grundsteuer für Neukirchen/Pleiße berechnen
Auf einen Blick

So steht Neukirchen/Pleiße im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 400 % liegt Neukirchen/Pleiße auf Platz 210 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 40 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Sachsen liegt bei 405 %, Neukirchen/Pleiße liegt 5 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Zwickau

Von den 33 Gemeinden im Kreis Zwickau hat Neukirchen/Pleiße den 10.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 383 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 435 % auf 400 % gesunken (-35 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 435 %).

Rechenbeispiel für Neukirchen/Pleiße

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Neukirchen/Pleiße 400 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 405 €, also 5 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 240,00 € im Jahr bzw. 60,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neukirchen/Pleiße.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neukirchen/Pleiße

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 335 % 435 % –
2023 (vor der Reform) 335 % 435 % 0 %
2024 (vor der Reform) 335 % 435 % 0 %
2025 – 400 % -35 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Zwickau

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Zwickau

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
3 Werdau 20.209 440 % 2025
4 Zwickau, Stadt, Hochschulstadt 86.405 430 % 2025
5 Crimmitschau 17.820 420 % 2024
6 Hirschfeld 1.011 420 % 2024
7 Remse 1.590 420 % 2024
8 Langenbernsdorf 3.336 413 % 2024
9 Crinitzberg 1.716 410 % 2025
10 Neukirchen/Pleiße 3.751 400 % 2025
11 Niederfrohna 2.136 400 % 2024
12 Oberwiera 1.023 400 % 2025
13 Waldenburg 3.903 400 % 2025
14 Glauchau 21.341 390 % 2025
15 Meerane 13.708 390 % 2025
16 Wildenfels 3.388 390 % 2025
17 Bernsdorf 2.078 385 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (33 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Neukirchen/Pleiße

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neukirchen/Pleiße?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neukirchen/Pleiße bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 335 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Neukirchen/Pleiße hoch?

Mit 400 % liegt Neukirchen/Pleiße auf Platz 210 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 40 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Neukirchen/Pleiße den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 435 % auf 400 % gesunken (-35 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 435 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neukirchen/Pleiße?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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