Elstertrebnitz

SN
Sachsen PLZ 04523 1.260 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 330 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -83 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14729100

Grundsteuer für Elstertrebnitz berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 330 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 330 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Elstertrebnitz.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Elstertrebnitz

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 413 %
2023 (vor der Reform) 300 % 413 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 413 % 0 %
2025 330 % -83 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Oybin 1.270 405 % 2025
Dennheritz 1.277 300 % 2025
Großschweidnitz 1.243 320 % 2025
Reinhardtsdorf-Schöna 1.277 460 % 2024
Quitzdorf am See 1.222 386 % 2025
Niederdorf 1.299 410 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Elstertrebnitz

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Elstertrebnitz?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Elstertrebnitz bei 330 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Elstertrebnitz?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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