Harsleben

ST
Sachsen-Anhalt PLZ 38829 2.168 Einwohner
Grundsteuer A 550 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Sachsen-Anhalt: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 15085140

Grundsteuer für Harsleben berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Harsleben.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Harsleben

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 380 %
2023 (vor der Reform) 400 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 380 % 0 %
2025 550 % 380 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen-Anhalt

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Rogätz 2.174 420 % 2025
Obhausen 2.108 350 % 2025
Klostermansfeld 2.106 480 % 2025
Diesdorf, Flecken 2.105 555 % 2025
Schönhausen (Elbe) 2.105 380 % 2024
Eckartsberga 2.241 318 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Harsleben

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Harsleben?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Harsleben bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 550 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Harsleben?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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