Klostermansfeld

ST
Sachsen-Anhalt Mansfeld-Südharz PLZ 06308 2.042 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 480 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +78 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen-Anhalt: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 15087260

Grundsteuer für Klostermansfeld berechnen
Auf einen Blick

So steht Klostermansfeld im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 480 % liegt Klostermansfeld auf Platz 33 von 218 Gemeinden in Sachsen-Anhalt (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 84 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Sachsen-Anhalt liegt bei 422 %, Klostermansfeld liegt 58 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Mansfeld-Südharz

Von den 22 Gemeinden im Kreis Mansfeld-Südharz hat Klostermansfeld den 10.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 470 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 402 % auf 480 % gestiegen (+78 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 402 %).

Rechenbeispiel für Klostermansfeld

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Klostermansfeld 480 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 422 €, also 58 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 288,00 € im Jahr bzw. 72,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 480 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 480 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Klostermansfeld.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Klostermansfeld

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 402 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 402 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 402 % 0 %
2025 – 480 % +78 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Mansfeld-Südharz

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Mansfeld-Südharz

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
3 Allstedt 7.528 550 % 2025
4 Wimmelburg 1.093 550 % 2025
5 Edersleben 916 540 % 2025
6 Blankenheim 1.118 510 % 2025
7 Ahlsdorf 1.489 500 % 2025
8 Hergisdorf 1.383 500 % 2025
9 Bornstedt 766 485 % 2025
10 Klostermansfeld 2.042 480 % 2025
11 Gerbstedt 6.543 460 % 2024
12 Mansfeld 7.946 450 % 2024
13 Eisleben, Lutherstadt 22.225 433 % 2024
14 Sangerhausen 25.163 433 % 2024
15 Kelbra (Kyffhäuser) 3.160 420 % 2024
16 Hettstedt 12.626 416 % 2024
17 Südharz 8.734 411 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (22 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Klostermansfeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Klostermansfeld?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Klostermansfeld bei 480 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Klostermansfeld hoch?

Mit 480 % liegt Klostermansfeld auf Platz 33 von 218 Gemeinden in Sachsen-Anhalt (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 84 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Klostermansfeld den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 402 % auf 480 % gestiegen (+78 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 402 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Klostermansfeld?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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