Münstermaifeld

RP
Rheinland-Pfalz Mayen-Koblenz PLZ 56294 3.387 Einwohner
Grundsteuer A 485 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 485 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07137501

Grundsteuer für Münstermaifeld berechnen
Auf einen Blick

So steht Münstermaifeld im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 485 % liegt Münstermaifeld auf Platz 747 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 67 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Münstermaifeld liegt 1 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Mayen-Koblenz

Von den 87 Gemeinden im Kreis Mayen-Koblenz hat Münstermaifeld den 27.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 505 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 485 % gestiegen (+85 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Münstermaifeld

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Münstermaifeld 485 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 1 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 291,00 € im Jahr bzw. 72,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 485 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 485 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Münstermaifeld.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Münstermaifeld

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 485 % 485 % +85 %
2024 (vor der Reform) 485 % 485 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Mayen-Koblenz

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Mayen-Koblenz

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
20 Waldesch 2.266 530 % 2025
21 Bell 1.340 520 % 2024
22 Kruft 4.780 520 % 2024
23 Kobern-Gondorf 2.970 517 % 2025
24 Winningen 2.371 510 % 2025
25 Lehmen 1.270 500 % 2024
26 Nickenich 3.744 490 % 2024
27 Münstermaifeld 3.387 485 % 2024
28 Löf 1.483 479 % 2025
29 Hatzenport 582 471 % 2025
30 Acht 88 465 % 2024
31 Anschau 281 465 % 2024
32 Arft 224 465 % 2024
33 Baar 728 465 % 2024
34 Bassenheim 3.017 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (87 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Münstermaifeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Münstermaifeld?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Münstermaifeld bei 485 %, für die Grundsteuer A bei 485 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Münstermaifeld hoch?

Mit 485 % liegt Münstermaifeld auf Platz 747 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 67 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Münstermaifeld den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 485 % gestiegen (+85 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Münstermaifeld?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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