Weinsheim

RP
Rheinland-Pfalz Eifelkreis Bitburg-Prüm PLZ 54595 1.042 Einwohner
Grundsteuer A 220 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 260 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -105 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07232226

Grundsteuer für Weinsheim berechnen
Auf einen Blick

So steht Weinsheim im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 260 % liegt Weinsheim auf Platz 2251 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 2 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Weinsheim liegt 226 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Von den 234 Gemeinden im Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm hat Weinsheim den 203.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 432 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 260 % gesunken (-105 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 365 %).

Rechenbeispiel für Weinsheim

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Weinsheim 260 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 226 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 156,00 € im Jahr bzw. 39,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 260 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 260 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Weinsheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Weinsheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 365 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 365 % 0 %
2025 220 % 260 % -105 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
196 Pronsfeld 1.004 295 % 2025
197 Fleringen 410 290 % 2025
198 Steinborn 170 290 % 2024
199 Büdesheim 564 285 % 2025
200 Winterspelt 831 285 % 2025
201 Gondenbrett 490 265 % 2025
202 Lasel 296 265 % 2025
203 Weinsheim 1.042 260 % 2025
204 Wawern 259 255 % 2025
205 Brandscheid 299 250 % 2025
206 Niederweiler 100 250 % 2025
207 Nimshuscheid 243 250 % 2025
208 Watzerath 425 250 % 2025
209 Matzerath 48 245 % 2025
210 Dingdorf 111 240 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (234 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Weinsheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Weinsheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Weinsheim bei 260 %, für die Grundsteuer A bei 220 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Weinsheim hoch?

Mit 260 % liegt Weinsheim auf Platz 2251 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 2 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Weinsheim den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 260 % gesunken (-105 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 365 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Weinsheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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