Unterjeckenbach

RP
Rheinland-Pfalz Kusel PLZ 67746 63 Einwohner
Grundsteuer A 375 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 515 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07336100

Grundsteuer für Unterjeckenbach berechnen
Auf einen Blick

So steht Unterjeckenbach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 515 % liegt Unterjeckenbach auf Platz 490 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 79 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Unterjeckenbach liegt 29 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Kusel

Von den 98 Gemeinden im Kreis Kusel hat Unterjeckenbach den 57.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 550 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 515 % gestiegen (+130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 385 %).

Rechenbeispiel für Unterjeckenbach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Unterjeckenbach 515 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 29 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 309,00 € im Jahr bzw. 77,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 515 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 515 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Unterjeckenbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Unterjeckenbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 385 % –
2023 (vor der Reform) 375 % 515 % +130 %
2024 (vor der Reform) 375 % 515 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Kusel

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Kusel

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
50 Ulmet 676 600 % 2024
51 Wiesweiler 374 600 % 2024
52 Kusel 5.108 585 % 2024
53 Altenglan 2.730 580 % 2024
54 Relsberg 176 541 % 2025
55 Steinbach am Glan 843 535 % 2025
56 Langenbach 464 520 % 2024
57 Unterjeckenbach 63 515 % 2024
58 Deimberg 98 510 % 2024
59 Nußbach 543 510 % 2024
60 Schönenberg-Kübelb. 5.663 500 % 2025
61 Blaubach 417 495 % 2024
62 Rathsweiler 147 495 % 2024
63 Wahnwegen 642 495 % 2024
64 Oberalben 202 490 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (98 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Unterjeckenbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Unterjeckenbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Unterjeckenbach bei 515 %, für die Grundsteuer A bei 375 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Unterjeckenbach hoch?

Mit 515 % liegt Unterjeckenbach auf Platz 490 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 79 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Unterjeckenbach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 515 % gestiegen (+130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 385 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Unterjeckenbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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