Steinebach an der Wied

RP
Rheinland-Pfalz Westerwaldkreis PLZ 57629 822 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 468 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +3 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07143294

Grundsteuer für Steinebach an der Wied berechnen
Auf einen Blick

So steht Steinebach an der Wied im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 468 % liegt Steinebach an der Wied auf Platz 873 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 62 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Steinebach an der Wied liegt 18 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Westerwaldkreis

Von den 192 Gemeinden im Kreis Westerwaldkreis hat Steinebach an der Wied den 51.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 483 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 468 % gestiegen (+68 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %).

Rechenbeispiel für Steinebach an der Wied

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Steinebach an der Wied 468 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 18 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 280,80 € im Jahr bzw. 70,20 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 468 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 468 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Steinebach an der Wied.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Steinebach an der Wied

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 335 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +65 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %
2025 – 468 % +3 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Westerwaldkreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Westerwaldkreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
44 Alsbach 633 475 % 2024
45 Härtlingen 385 475 % 2024
46 Höchstenbach 724 475 % 2025
47 Welkenbach 157 475 % 2024
48 Winkelbach 234 475 % 2025
49 Heuzert 121 470 % 2024
50 Simmern 1.507 470 % 2024
51 Steinebach an der Wied 822 468 % 2025
52 Alpenrod 1.650 465 % 2024
53 Arnshöfen 175 465 % 2024
54 Atzelgift 622 465 % 2025
55 Bannberscheid 687 465 % 2024
56 Bellingen 617 465 % 2024
57 Berod bei Wallmerod 553 465 % 2024
58 Bilkheim 458 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (192 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Steinebach an der Wied

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinebach an der Wied?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Steinebach an der Wied bei 468 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Steinebach an der Wied hoch?

Mit 468 % liegt Steinebach an der Wied auf Platz 873 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 62 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Steinebach an der Wied den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 468 % gestiegen (+68 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinebach an der Wied?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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