Rümmelsheim

RP
Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach PLZ 55452 1.467 Einwohner
Grundsteuer A 385 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 500 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07133087

Grundsteuer für Rümmelsheim berechnen
Auf einen Blick

So steht Rümmelsheim im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 500 % liegt Rümmelsheim auf Platz 524 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 70 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Rümmelsheim liegt 14 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Bad Kreuznach

Von den 118 Gemeinden im Kreis Bad Kreuznach hat Rümmelsheim den 16.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 476 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 500 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Rümmelsheim

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Rümmelsheim 500 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 14 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 300,00 € im Jahr bzw. 75,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 500 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 500 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rümmelsheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rümmelsheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 500 % +100 %
2024 (vor der Reform) 345 % 500 % 0 %
2025 385 % 500 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Bad Kreuznach

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Bad Kreuznach

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
17 Hahnenbach 533 500 % 2024
18 Hennweiler 1.207 500 % 2024
19 Kirn 8.559 500 % 2024
20 Langenlonsheim 4.449 500 % 2025
21 Mandel 911 500 % 2025
22 Meddersheim 1.309 500 % 2024
23 Otzweiler 190 500 % 2024
24 Rümmelsheim 1.467 500 % 2024
25 Schmittweiler 162 500 % 2024
26 Seibersbach 1.304 500 % 2024
27 Staudernheim 1.469 500 % 2024
28 Tiefenthal 135 500 % 2025
29 Winterbach 491 500 % 2025
30 Fürfeld 1.702 490 % 2024
31 Schöneberg 600 490 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (118 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Rümmelsheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rümmelsheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rümmelsheim bei 500 %, für die Grundsteuer A bei 385 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Rümmelsheim hoch?

Mit 500 % liegt Rümmelsheim auf Platz 524 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 70 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Rümmelsheim den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 500 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rümmelsheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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