Rodenbach bei Puderbach

RP
Rheinland-Pfalz Neuwied PLZ 57639 701 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 470 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +50 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07138064

Grundsteuer für Rodenbach bei Puderbach berechnen
Auf einen Blick

So steht Rodenbach bei Puderbach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 470 % liegt Rodenbach bei Puderbach auf Platz 838 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 62 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Rodenbach bei Puderbach liegt 16 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Neuwied

Von den 62 Gemeinden im Kreis Neuwied hat Rodenbach bei Puderbach den 40.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 539 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 470 % gestiegen (+105 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 420 %).

Rechenbeispiel für Rodenbach bei Puderbach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Rodenbach bei Puderbach 470 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 16 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 282,00 € im Jahr bzw. 70,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 470 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 470 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rodenbach bei Puderbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rodenbach bei Puderbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 420 % +55 %
2024 (vor der Reform) 300 % 420 % 0 %
2025 345 % 470 % +50 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Neuwied

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Neuwied

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
34 Puderbach 2.562 520 % 2024
35 Steimel 1.300 510 % 2025
36 Linkenbach 629 500 % 2025
37 Urbach 1.450 500 % 2025
38 Harschbach 460 490 % 2025
39 Asbach 7.820 475 % 2024
40 Bad Hönningen 6.376 470 % 2024
41 Rodenbach bei Puderbach 701 470 % 2025
42 Anhausen 1.418 465 % 2025
43 Bonefeld 938 465 % 2025
44 Datzeroth 291 465 % 2024
45 Hümmerich 808 465 % 2025
46 Linz am Rhein 6.276 465 % 2024
47 Marienhausen 462 465 % 2024
48 Niederhofen 476 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (62 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Rodenbach bei Puderbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rodenbach bei Puderbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rodenbach bei Puderbach bei 470 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Rodenbach bei Puderbach hoch?

Mit 470 % liegt Rodenbach bei Puderbach auf Platz 838 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 62 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Rodenbach bei Puderbach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 470 % gestiegen (+105 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 420 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rodenbach bei Puderbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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