Linz am Rhein

RP
Rheinland-Pfalz Neuwied PLZ 53545 6.276 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07138041

Grundsteuer für Linz am Rhein berechnen
Auf einen Blick

So steht Linz am Rhein im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Linz am Rhein auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Linz am Rhein liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Neuwied

Von den 62 Gemeinden im Kreis Neuwied hat Linz am Rhein den 42.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 539 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 365 %).

Rechenbeispiel für Linz am Rhein

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Linz am Rhein 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Linz am Rhein.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Linz am Rhein

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +100 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Neuwied

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Neuwied

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
39 Asbach 7.820 475 % 2024
40 Bad Hönningen 6.376 470 % 2024
41 Rodenbach bei Puderbach 701 470 % 2025
42 Anhausen 1.418 465 % 2025
43 Bonefeld 938 465 % 2025
44 Datzeroth 291 465 % 2024
45 Hümmerich 808 465 % 2025
46 Linz am Rhein 6.276 465 % 2024
47 Marienhausen 462 465 % 2024
48 Niederhofen 476 465 % 2024
49 Oberhonnefeld-Gierend 1.057 465 % 2024
50 Oberraden 659 465 % 2024
51 Rheinbreitbach 4.388 465 % 2024
52 Rüscheid 831 465 % 2025
53 St. Katharinen (Landkreis Neuwied) 3.433 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (62 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Linz am Rhein

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Linz am Rhein?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Linz am Rhein bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Linz am Rhein hoch?

Mit 465 % liegt Linz am Rhein auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Linz am Rhein den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 365 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Linz am Rhein?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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