Rettershain

RP
Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis PLZ 56357 292 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 550 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +85 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07141116

Grundsteuer für Rettershain berechnen
Auf einen Blick

So steht Rettershain im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 550 % liegt Rettershain auf Platz 346 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 83 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Rettershain liegt 64 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Von den 137 Gemeinden im Kreis Rhein-Lahn-Kreis hat Rettershain den 45.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 535 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 550 % gestiegen (+185 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %).

Rechenbeispiel für Rettershain

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Rettershain 550 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 64 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 330,00 € im Jahr bzw. 82,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 550 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 550 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rettershain.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rettershain

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +100 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %
2025 450 % 550 % +85 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rhein-Lahn-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
38 Marienfels 318 580 % 2025
39 Buch 609 575 % 2025
40 Holzhausen an der Haide 1.204 575 % 2025
41 Lautert 251 575 % 2025
42 Becheln 662 570 % 2025
43 Nassau 4.802 568 % 2025
44 Himmighofen 331 560 % 2025
45 Rettershain 292 550 % 2025
46 Ruppertshofen 348 550 % 2025
47 Strüth 314 550 % 2025
48 Weidenbach 109 550 % 2025
49 Lahnstein 18.887 540 % 2024
50 Dausenau 1.241 530 % 2025
51 Diethardt 225 525 % 2025
52 Niederwallmenach 432 525 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (137 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Rettershain

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rettershain?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rettershain bei 550 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Rettershain hoch?

Mit 550 % liegt Rettershain auf Platz 346 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 83 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Rettershain den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 550 % gestiegen (+185 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rettershain?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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