Oberweis

RP
Rheinland-Pfalz Eifelkreis Bitburg-Prüm PLZ 54636 574 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -65 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07232099

Grundsteuer für Oberweis berechnen
Auf einen Blick

So steht Oberweis im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 400 % liegt Oberweis auf Platz 2101 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 8 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Oberweis liegt 86 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Von den 234 Gemeinden im Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm hat Oberweis den 160.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 432 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 400 % gesunken (-50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %).

Rechenbeispiel für Oberweis

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Oberweis 400 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 86 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 240,00 € im Jahr bzw. 60,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Oberweis.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Oberweis

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 450 % –
2023 (vor der Reform) 450 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 450 % 465 % +15 %
2025 400 % 400 % -65 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
158 Lichtenborn 306 410 % 2024
159 Prüm 5.276 410 % 2025
160 Balesfeld 187 400 % 2025
161 Bleialf 1.304 400 % 2025
162 Ingendorf 217 400 % 2024
163 Metterich 540 400 % 2024
164 Niederstedem 218 400 % 2024
165 Oberweis 574 400 % 2025
166 Olsdorf 89 400 % 2024
167 Rodershausen 154 400 % 2025
168 Seinsfeld 170 400 % 2024
169 Sevenig (Our) 63 400 % 2025
170 Usch 55 400 % 2024
171 Wiersdorf 263 400 % 2024
172 Ehlenz 430 395 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (234 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Oberweis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oberweis?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Oberweis bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Oberweis hoch?

Mit 400 % liegt Oberweis auf Platz 2101 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 8 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Oberweis den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 400 % gesunken (-50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oberweis?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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