Ober-Flörsheim

RP
Rheinland-Pfalz Alzey-Worms PLZ 55234 1.339 Einwohner
Grundsteuer A 380 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 500 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +35 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07331052

Grundsteuer für Ober-Flörsheim berechnen
Auf einen Blick

So steht Ober-Flörsheim im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 500 % liegt Ober-Flörsheim auf Platz 524 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 70 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Ober-Flörsheim liegt 14 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Alzey-Worms

Von den 69 Gemeinden im Kreis Alzey-Worms hat Ober-Flörsheim den 22.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 500 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 465 % auf 500 % gestiegen (+35 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %).

Rechenbeispiel für Ober-Flörsheim

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Ober-Flörsheim 500 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 14 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 300,00 € im Jahr bzw. 75,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 500 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 500 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Ober-Flörsheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Ober-Flörsheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 345 % 465 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %
2025 380 % 500 % +35 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Alzey-Worms

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Alzey-Worms

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
15 Monzernheim 532 540 % 2025
16 Gimbsheim 3.130 535 % 2025
17 Mörstadt 1.029 535 % 2025
18 Dittelsheim-Heßloch 2.102 525 % 2025
19 Alzey 19.305 520 % 2025
20 Bechtheim 1.855 519 % 2025
21 Frettenheim 311 509 % 2025
22 Ober-Flörsheim 1.339 500 % 2025
23 Wachenheim 740 498 % 2025
24 Bechtolsheim 1.799 485 % 2024
25 Mauchenheim 968 480 % 2024
26 Bermersheim 327 472 % 2025
27 Albig 1.644 465 % 2024
28 Armsheim 2.503 465 % 2024
29 Bechenheim 421 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (69 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Ober-Flörsheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ober-Flörsheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Ober-Flörsheim bei 500 %, für die Grundsteuer A bei 380 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Ober-Flörsheim hoch?

Mit 500 % liegt Ober-Flörsheim auf Platz 524 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 70 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Ober-Flörsheim den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 465 % auf 500 % gestiegen (+35 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Ober-Flörsheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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