Nisterberg

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 56472 364 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 425 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07132079

Grundsteuer für Nisterberg berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 425 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 425 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Nisterberg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Nisterberg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 385 %
2023 (vor der Reform) 345 % 425 % +40 %
2024 (vor der Reform) 345 % 425 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Netzbach 364 465 % 2024
Deudesfeld 363 550 % 2025
Dörscheid 363 812 % 2025
Malbergweich 365 465 % 2024
Oberhausen an d.Nahe 366 465 % 2024
Burg (Mosel) 362 465 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Nisterberg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Nisterberg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Nisterberg bei 425 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Nisterberg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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