Neustadt (Wied)

RP
Rheinland-Pfalz Neuwied PLZ 53577 6.546 Einwohner
Grundsteuer A 315 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07138044

Grundsteuer für Neustadt (Wied) berechnen
Auf einen Blick

So steht Neustadt (Wied) im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 400 % liegt Neustadt (Wied) auf Platz 2101 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 8 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Neustadt (Wied) liegt 86 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Neuwied

Von den 62 Gemeinden im Kreis Neuwied hat Neustadt (Wied) den 58.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 539 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 341 % auf 400 % gestiegen (+59 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 341 %).

Rechenbeispiel für Neustadt (Wied)

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Neustadt (Wied) 400 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 86 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 240,00 € im Jahr bzw. 60,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neustadt (Wied).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neustadt (Wied)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 284 % 341 % –
2023 (vor der Reform) 315 % 400 % +59 %
2024 (vor der Reform) 315 % 400 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Neuwied

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Neuwied

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
48 Niederhofen 476 465 % 2024
49 Oberhonnefeld-Gierend 1.057 465 % 2024
50 Oberraden 659 465 % 2024
51 Rheinbreitbach 4.388 465 % 2024
52 Rüscheid 831 465 % 2025
53 St. Katharinen (Landkreis Neuwied) 3.433 465 % 2024
54 Stebach 360 465 % 2024
55 Thalhausen 770 465 % 2025
56 Vettelschoß 3.686 465 % 2025
57 Woldert 542 465 % 2025
58 Buchholz (Westerwald) 4.711 400 % 2024
59 Kasbach-Ohlenberg 1.414 400 % 2025
60 Neustadt (Wied) 6.546 400 % 2024
61 Windhagen 4.664 365 % 2024
62 Meinborn 561 317 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (62 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Neustadt (Wied)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neustadt (Wied)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neustadt (Wied) bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 315 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Neustadt (Wied) hoch?

Mit 400 % liegt Neustadt (Wied) auf Platz 2101 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 8 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Neustadt (Wied) den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 341 % auf 400 % gestiegen (+59 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 341 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neustadt (Wied)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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