Neustadt an der Weinstraße

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 67433 52.882 Einwohner
Grundsteuer A 490 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 620 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +70 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07316000

Grundsteuer für Neustadt an der Weinstraße berechnen
Auf einen Blick

So steht Neustadt an der Weinstraße im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 620 % liegt Neustadt an der Weinstraße auf Platz 144 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 93 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Neustadt an der Weinstraße liegt 134 Prozentpunkte darüber.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 505 % auf 620 % gestiegen (+115 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 550 %).

Rechenbeispiel für Neustadt an der Weinstraße

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Neustadt an der Weinstraße 620 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 134 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 372,00 € im Jahr bzw. 93,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 620 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 620 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neustadt an der Weinstraße.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neustadt an der Weinstraße

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 505 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 505 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 550 % +45 %
2025 490 % 620 % +70 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze ähnlich großer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bad Kreuznach 54.347 550 % 2024
Speyer 49.035 465 % 2024
Landau in der Pfalz 48.280 540 % 2025
Frankenthal (Pfalz) 48.134 590 % 2024
Pirmasens 39.389 700 % 2025
Neuwied 67.201 610 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Neustadt an der Weinstraße

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neustadt an der Weinstraße?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neustadt an der Weinstraße bei 620 %, für die Grundsteuer A bei 490 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Neustadt an der Weinstraße hoch?

Mit 620 % liegt Neustadt an der Weinstraße auf Platz 144 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 93 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Neustadt an der Weinstraße den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 505 % auf 620 % gestiegen (+115 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 550 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neustadt an der Weinstraße?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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