Frankenthal (Pfalz)

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 67227 48.134 Einwohner
Grundsteuer A 490 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 590 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07311000

Grundsteuer für Frankenthal (Pfalz) berechnen
Auf einen Blick

So steht Frankenthal (Pfalz) im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 590 % liegt Frankenthal (Pfalz) auf Platz 264 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 88 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Frankenthal (Pfalz) liegt 104 Prozentpunkte darüber.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 540 % auf 590 % gestiegen (+50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 540 %).

Rechenbeispiel für Frankenthal (Pfalz)

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Frankenthal (Pfalz) 590 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 104 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 354,00 € im Jahr bzw. 88,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 590 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 590 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Frankenthal (Pfalz).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Frankenthal (Pfalz)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 440 % 540 % –
2023 (vor der Reform) 440 % 540 % 0 %
2024 (vor der Reform) 490 % 590 % +50 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze ähnlich großer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Landau in der Pfalz 48.280 540 % 2025
Speyer 49.035 465 % 2024
Neustadt an der Weinstraße 52.882 620 % 2025
Bad Kreuznach 54.347 550 % 2024
Pirmasens 39.389 700 % 2025
Ingelheim am Rhein 34.903 80 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Frankenthal (Pfalz)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Frankenthal (Pfalz)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Frankenthal (Pfalz) bei 590 %, für die Grundsteuer A bei 490 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Frankenthal (Pfalz) hoch?

Mit 590 % liegt Frankenthal (Pfalz) auf Platz 264 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 88 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Frankenthal (Pfalz) den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 540 % auf 590 % gestiegen (+50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 540 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Frankenthal (Pfalz)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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