Mittelhof

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 57537 1.027 Einwohner
Grundsteuer A 600 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 600 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +60 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07132011

Grundsteuer für Mittelhof berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 600 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 600 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Mittelhof.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Mittelhof

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 410 %
2023 (vor der Reform) 540 % 540 % +130 %
2024 (vor der Reform) 540 % 540 % 0 %
2025 600 % 600 % +60 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Niedererbach 1.027 565 % 2024
Faid 1.028 465 % 2024
Kurtscheid 1.028 630 % 2025
Neunkhausen 1.029 500 % 2025
Mörstadt 1.024 535 % 2025
Dreikirchen 1.030 465 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Mittelhof

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mittelhof?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Mittelhof bei 600 %, für die Grundsteuer A bei 600 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Mittelhof?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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