Glan-Münchweiler

RP
Rheinland-Pfalz Kusel PLZ 66907 1.153 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07336031

Grundsteuer für Glan-Münchweiler berechnen
Auf einen Blick

So steht Glan-Münchweiler im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Glan-Münchweiler auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Glan-Münchweiler liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Kusel

Von den 98 Gemeinden im Kreis Kusel hat Glan-Münchweiler den 78.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 550 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 465 % gestiegen (+80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 385 %).

Rechenbeispiel für Glan-Münchweiler

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Glan-Münchweiler 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Glan-Münchweiler.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Glan-Münchweiler

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 385 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +80 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Kusel

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Kusel

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
76 Konken 830 475 % 2024
77 Oberstaufenbach 262 470 % 2024
78 Albessen 141 465 % 2024
79 Börsborn 419 465 % 2024
80 Brücken (Pfalz) 2.058 465 % 2024
81 Cronenberg 150 465 % 2024
82 Einöllen 387 465 % 2024
83 Glan-Münchweiler 1.153 465 % 2024
84 Hohenöllen 351 465 % 2024
85 Homberg 212 465 % 2024
86 Horschbach 237 465 % 2024
87 Hüffler 473 465 % 2024
88 Jettenbach 749 465 % 2024
89 Kirrweiler 159 465 % 2024
90 Kreimbach-Kaulbach 722 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (98 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Glan-Münchweiler

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Glan-Münchweiler?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Glan-Münchweiler bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Glan-Münchweiler hoch?

Mit 465 % liegt Glan-Münchweiler auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Glan-Münchweiler den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 465 % gestiegen (+80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 385 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Glan-Münchweiler?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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