Kriegsfeld

RP
Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis PLZ 67819 972 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 510 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +10 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07333040

Grundsteuer für Kriegsfeld berechnen
Auf einen Blick

So steht Kriegsfeld im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 510 % liegt Kriegsfeld auf Platz 498 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 77 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Kriegsfeld liegt 24 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Donnersbergkreis

Von den 81 Gemeinden im Kreis Donnersbergkreis hat Kriegsfeld den 45.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 559 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 510 % gestiegen (+145 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 500 %).

Rechenbeispiel für Kriegsfeld

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Kriegsfeld 510 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 24 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 306,00 € im Jahr bzw. 76,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 510 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 510 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Kriegsfeld.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Kriegsfeld

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +100 %
2024 (vor der Reform) 345 % 500 % +35 %
2025 – 510 % +10 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Donnersbergkreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Donnersbergkreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
38 Gaugrehweiler 506 550 % 2025
39 Rathskirchen 172 550 % 2025
40 Steinbach am Donnersberg 675 550 % 2025
41 Reichsthal 97 548 % 2025
42 Wartenberg-Rohrbach 447 545 % 2025
43 Standenbühl 187 530 % 2024
44 Münchweiler an der Alsenz 1.192 520 % 2025
45 Kriegsfeld 972 510 % 2025
46 Gerbach 479 506 % 2024
47 Rüssingen 530 503 % 2025
48 Biedesheim 623 500 % 2024
49 Bischheim 758 500 % 2024
50 Bisterschied 230 500 % 2024
51 Bolanden 2.319 500 % 2024
52 Dörrmoschel 132 500 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (81 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Kriegsfeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kriegsfeld?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Kriegsfeld bei 510 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Kriegsfeld hoch?

Mit 510 % liegt Kriegsfeld auf Platz 498 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 77 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Kriegsfeld den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 510 % gestiegen (+145 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 500 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Kriegsfeld?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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