Kirchen (Sieg)

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 57548 8.289 Einwohner
Grundsteuer A 565 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 789 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +219 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07132063

Grundsteuer für Kirchen (Sieg) berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 789 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 789 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Kirchen (Sieg).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Kirchen (Sieg)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 420 %
2023 (vor der Reform) 570 % 570 % +150 %
2024 (vor der Reform) 570 % 570 % 0 %
2025 565 % 789 % +219 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Landstuhl 8.300 752 % 2024
Simmern/Hunsrück 8.203 465 % 2024
Wörrstadt 8.408 465 % 2024
Budenheim 8.141 500 % 2025
Ransbach-Baumbach 8.128 465 % 2024
Rülzheim 8.454 465 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Kirchen (Sieg)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kirchen (Sieg)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Kirchen (Sieg) bei 789 %, für die Grundsteuer A bei 565 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Kirchen (Sieg)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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