Hüffelsheim

RP
Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach PLZ 55595 1.281 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 525 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +60 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07133048

Grundsteuer für Hüffelsheim berechnen
Auf einen Blick

So steht Hüffelsheim im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 525 % liegt Hüffelsheim auf Platz 439 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 80 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Hüffelsheim liegt 39 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Bad Kreuznach

Von den 118 Gemeinden im Kreis Bad Kreuznach hat Hüffelsheim den 8.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 476 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 525 % gestiegen (+125 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %).

Rechenbeispiel für Hüffelsheim

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Hüffelsheim 525 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 39 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 315,00 € im Jahr bzw. 78,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 525 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 525 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hüffelsheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hüffelsheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +65 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %
2025 – 525 % +60 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Bad Kreuznach

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Bad Kreuznach

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Hochstätten 645 600 % 2025
2 Altenbamberg 845 575 % 2025
3 Hallgarten 849 575 % 2025
4 Laubenheim 826 560 % 2024
5 Bad Kreuznach 54.347 550 % 2024
6 Bärenbach 487 550 % 2025
7 Stromberg 3.500 542 % 2025
8 Hüffelsheim 1.281 525 % 2025
9 Hackenheim 2.186 520 % 2024
10 Pfaffen-Schwabenheim 1.570 520 % 2025
11 Pleitersheim 341 520 % 2024
12 Schweppenhausen 895 518 % 2024
13 Feilbingert 1.562 510 % 2024
14 Frei-Laubersheim 1.041 510 % 2024
15 Volxheim 1.152 510 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (118 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Hüffelsheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hüffelsheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hüffelsheim bei 525 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Hüffelsheim hoch?

Mit 525 % liegt Hüffelsheim auf Platz 439 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 80 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Hüffelsheim den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 525 % gestiegen (+125 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hüffelsheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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